Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.04.2024
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Hector Fellow Academy gGmbH (nachfolgend „HFA“) und dem Teilnehmer.
Die folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Hector Fellow Academy (nachfolgend „HFA“) und dem Teilnehmenden.
1. Anmeldung und Anmeldebestätigung
1.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien eine Vertragsurkunde unterzeichnet haben oder HFA eine Anmeldung schriftlich bestätigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt.
1.2 Eine Anmeldung zu Veranstaltungen hat schriftlich (E‑Mail, Fax oder postalisch) zu erfolgen.
1.3 Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Veranstaltung, behält sich HFA vor, ein Auswahlverfahren durchzuführen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen.
2.2 Der Teilnehmer kann per Überweisung oder per Kreditkarte bezahlen. Der Teilnehmer trägt dabei die Kreditkartenkosten.
2.3 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5 schuldet der Teilnehmer die Zahlung der Veranstaltungskosten auch dann, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnimmt.
2.4 Gerät der Teilnehmer in Verzug, so schuldet er Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB.
3. Eigentumsvorbehalt
HFA behält sich bei allen Lieferungen von Veranstaltungsmaterialien das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Teilnehmer vor.
4. Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Teilnehmer kann von seiner Buchung zurücktreten. Nach Maßgabe folgender Bestimmungen schuldet der Teilnehmer als Stornoentgelt pauschaliert den Ersatz des Schadens, den HFA dadurch erleidet, dass sie darauf vertraut, dass der Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen werde:
4.1.1 Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Beginn kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt vier bis zwei Wochen vor Beginn wird ein Stornoentgelt von 50 % der Veranstaltungskosten erhoben. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist ist der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Veranstaltungskosten verpflichtet.
4.1.2 Bei Krankheit des Teilnehmers reduziert sich ein zu zahlendes Stornoentgelt auf 10 %, wenn der Teilnehmer eine ärztliche Bescheinigung über seine Krankheit vorlegt. Der Teilnehmer kann stattdessen in Rücksprache mit HFA eine gleichwertige spätere Veranstaltung auswählen und diese besuchen, falls eine solche angeboten wird.
4.1.3 Kann der Teilnehmer aufgrund von Einreisebestimmungen nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen (z.B. weil ihm keine Einreiseerlaubnis erteilt wird), ist er nicht von der Pflicht zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr befreit. Der Teilnehmer kann jedoch in Rücksprache mit HFA eine gleichwertige spätere Veranstaltung auswählen und diese besuchen, falls eine solche angeboten wird.
4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch HFA ist insbesondere gegeben, wenn
- der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört,
- sich nicht angemessen verhält,
- auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung leistet oder
- eine Urheberrechtsverletzung begeht.
4.3 Soweit die bereits beglichenen Veranstaltungskosten den nach 4.1 geschuldeten Betrag übersteigen, erstattet HFA dem Teilnehmer den überschüssigen Betrag zurück. Dies gilt nicht im Fall einer außerordentlichen Kündigung nach 4.3.
4.4 Kündigungs- und Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Berechnung des Rücktrittsdatums gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei HFA.
5. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch HFA
5.1 HFA kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die im Veranstaltungsangebot angegebene kostendeckende Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag noch nicht erreicht ist,
- falls keine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, wenn zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag weniger als fünf Teilnehmer angemeldet sind und
- der Referent der Veranstaltung nicht verfügbar ist und kein Ersatzreferent eingesetzt werden kann.
5.2 HFA informiert die Teilnehmer unverzüglich über die Absage. Soweit gleichwertige Ersatzveranstaltungen am Standort Karlsruhe existieren und dort Teilnehmerplätze verfügbar sind, bietet HFA den Teilnehmern an, an einer dieser Ersatzveranstaltungen ohne zusätzliche Kosten teilzunehmen. Wird dem Teilnehmer keine Ersatzveranstaltung angeboten oder nimmt er eine solche nicht in Anspruch, erstattet HFA bereits bezahlte Veranstaltungskosten zurück.
5.3 HFA ist nicht verpflichtet, neue Ersatzveranstaltungen bestimmter Art und Güte zu schaffen oder für die Zukunft aufrechtzuerhalten.
5.4 HFA erstattet im Falle der Absage einer Veranstaltung keine darüberhinausgehenden Kosten. Insbesondere trägt sie nicht die Reise- und Unterkunftskosten oder leistet Ersatz für entgangene Arbeitszeit.
5.5 HFA behält sich vor, Organisation, Methodik, den Ort, die Zeit und die Referenten und den Inhalt von Veranstaltungen zu ändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. HFA kann die Veranstaltung insbesondere nach Satz 1 ändern, wenn sie aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder staatlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Infektionskrankheiten (z.B. die Corona-Pandemie) nicht als Präsenz-veranstaltung stattfinden kann.
5.6 Falls HFA im Zuge der Verbreitung solcher Infektionskrankheiten manche Veranstaltungen als Online-Veranstaltung angeboten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der Veranstaltung als Online-Veranstaltung, wenn eine Einreise aus seinem Aufenthaltsland nach den Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor Veranstaltungsbeginn wieder möglich ist.
6. Urheberrecht
Wir weisen darauf hin, dass Veranstaltungsmaterialien (insbesondere Begleitunterlagen, Grafiken, Bilder, Audio- und Videomaterial) der HFA und ihrer Vertreter unabhängig von ihrer Form urheberrechtlich geschützt sind. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und öffentliche Zugänglichmachung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten zulässig.
7. Haftung
7.1 HFA haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
7.2 Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet HFA nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für fahrlässige Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
7.3 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.-ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
7.4 Soweit die Haftung nach 7.2 und 7.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von HFA.
7.5 Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Auswahl der Referenten und Dozenten, übernimmt HFA keine Haftung für den Inhalt der Veranstaltungen und der Begleitunterlagen, insbesondere hinsichtlich der Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. HFA übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände.
8. Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Der Teilnehmer willigt gemäß Art. 7 DSGVO in die Anfertigung und Verwertung von Foto- und Videoaufzeichnungen des Teilnehmers im Rahmen der Veranstaltung ein. Der Teilnehmer räumt HFA das Recht ein, diese Aufnahmen zu nutzen, zu verwerten und zu verbreiten. Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holt HFA das Einverständnis des Teilnehmers im Vorfeld gesondert ein. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen.
8.2 Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung von HFA während der Veranstaltung Fotos, Tonband- oder Videoaufnahmen anzufertigen.
9. Teilnahmebescheinigung und Teilnahmezertifikat
HFA stellt jedem Teilnehmer, der an der gesamten Veranstaltung teilgenommen hat, im Anschluss eine Teilnahmebestätigung aus.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
10.4 Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.
10.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Deutsch und Englisch verfasst. Nur der deutsche Vertragstext ist bindend. Die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hector Fellow Academy gGmbH, Schlossplatz 19, 76131 Karlsruhe, Telefon: +49 (0)721 608–47880, E‑Mail: info@hector-fellow-academy.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster‐Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Hector Fellow Academy gGmbH
Schlossplatz 19
76131 Karlsruhe
E‑Mail: info@hector-fellow-academy.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
‐ Name des/der Teilnehmer(s)
‐ Anschrift des/der Teilnehmer(s)
- Unterschrift des/der Teilnehmer(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
‐ Datum
______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Klicken Sie hier, um eine PDF-Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterzuladen.