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Allge­meine Geschäftsbedingungen

Allge­meine Geschäftsbedingungen

Stand 01. Septem­ber 2020

Die folgen­den Allge­mei­nen Geschäfts-bedin­gun­gen gelten für das Vertrags­ver­hält­nis zwischen der Hector Fellow Academy gGmbH (nachfol­gend „HFA“) und dem Teilnehmer.

 

1. Anmel­dung und Anmeldebestätigung

1.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien eine Vertrags­ur­kunde unter­zeich­net haben oder HFA eine Anmel­dung schrift­lich bestä­tigt. Beson­dere Zulas­sungs- oder Auswahl­kri­te­rien bleiben davon unberührt.

1.2 Eine Anmel­dung zu Veran­stal­tun­gen hat schrift­lich (E‑Mail, Fax oder posta­lisch) zu erfolgen.

1.3 Übersteigt die Zahl der Anmel­dun­gen die Platz­ka­pa­zi­tät einer Veran­stal­tung, behält sich HFA vor, ein Auswahl­ver­fah­ren durchzuführen.

 

2. Zahlungs­be­din­gun­gen

2.1 Der Teilneh­mer hat die Veran­stal­tungs­kos­ten unabhän­gig von Leistun­gen Dritter spätes­tens bis zu den in der Rechnung genann­ten Termi­nen zu zahlen.

2.2 Der Teilneh­mer kann per Überwei­sung oder per Kredit­karte bezah­len. Der Teilneh­mer trägt dabei die Kreditkartenkosten.

2.3 Vorbe­halt­lich der Regelung in Ziffer 5 schul­det der Teilneh­mer die Zahlung der Veran­stal­tungs­kos­ten auch dann, wenn er an der Veran­stal­tung nicht teilnimmt.

2.4 Gerät der Teilneh­mer in Verzug, so schul­det er Zinsen in Höhe von fünf Prozent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz gemäß § 247 Abs. 1 BGB.

 

3. Eigen­tums­vor­be­halt

HFA behält sich bei allen Liefe­run­gen von Veran­stal­tungs­ma­te­ria­lien das Eigen­tum bis zur vollstän­di­gen Erfül­lung sämtli­cher Zahlungs­ver­pflich­tun­gen durch den Teilneh­mer vor.

 

4. Rücktritt und Kündigung

4.1 Der Teilneh­mer kann von seiner Buchung zurück­tre­ten. Nach Maßgabe folgen­der Bestim­mun­gen schul­det der Teilneh­mer als Storn­oent­gelt pauscha­liert den Ersatz des Schadens, den HFA dadurch erlei­det, dass sie darauf vertraut, dass der Teilneh­mer an der Veran­stal­tung teilneh­men werde:

4.1.1 Ein Rücktritt ist bis vier Wochen vor Beginn kosten­los möglich. Bei einem Rücktritt vier bis zwei Wochen vor Beginn wird ein Storn­oent­gelt von 50 % der Veran­stal­tungs­kos­ten erhoben. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist ist der Teilneh­mer zur Zahlung der vollen Veran­stal­tungs­kos­ten verpflichtet.

4.1.2 Bei Krank­heit des Teilneh­mers reduziert sich ein zu zahlen­des Storn­oent­gelt auf 10 %, wenn der Teilneh­mer eine ärztli­che Beschei­ni­gung über seine Krank­heit vorlegt. Der Teilneh­mer kann statt­des­sen in Rückspra­che mit HFA eine gleich­wer­tige spätere Veran­stal­tung auswäh­len und diese besuchen, falls eine solche angebo­ten wird.

4.1.3 Kann der Teilneh­mer aufgrund von Einrei­se­be­stim­mun­gen nicht in die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land einrei­sen (z.B. weil ihm keine Einrei­se­er­laub­nis erteilt wird), ist er nicht von der Pflicht zur Zahlung der Veran­stal­tungs­ge­bühr befreit. Der Teilneh­mer kann jedoch in Rückspra­che mit HFA eine gleich­wer­tige spätere Veran­stal­tung auswäh­len und diese besuchen, falls eine solche angebo­ten wird.

4.2 Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündi­gung aus wichti­gem Grund bleibt unberührt. Ein wichti­ger Grund für eine Kündi­gung durch HFA ist insbe­son­dere gegeben, wenn
- der Teilneh­mer die Veran­stal­tung nachhal­tig stört,
- sich nicht angemes­sen verhält,
- auf eine schrift­li­che Zahlungs­er­in­ne­rung keine frist­ge­mäße Zahlung leistet oder
- eine Urheber­rechts­ver­let­zung begeht.

4.3 Soweit die bereits begli­che­nen Veran­stal­tungs­kos­ten den nach 4.1 geschul­de­ten Betrag überstei­gen, erstat­tet HFA dem Teilneh­mer den überschüs­si­gen Betrag zurück. Dies gilt nicht im Fall einer außer­or­dent­li­chen Kündi­gung nach 4.3.

4.4 Kündi­gungs- und Rücktritts­er­klä­run­gen bedür­fen zu ihrer Wirksam­keit der Schrift­form. Für die Berech­nung des Rücktritts­da­tums gilt der Eingang der Rücktritts­er­klä­rung bei HFA.

 

5. Absage und Änderung von Veran­stal­tun­gen durch HFA

5.1 HFA kann Veran­stal­tun­gen aus wichti­gem Grund absagen. Ein wichti­ger Grund liegt insbe­son­dere vor, wenn

- die im Veran­stal­tungs­an­ge­bot angege­bene kosten­de­ckende Mindest­teil­neh­mer­zahl zwei Wochen vor dem ersten Veran­stal­tungs­tag noch nicht erreicht ist,

- falls keine Mindest­teil­neh­mer­zahl angege­ben ist, wenn zwei Wochen vor dem ersten Veran­stal­tungs­tag weniger als fünf Teilneh­mer angemel­det sind und

- der Referent der Veran­stal­tung nicht verfüg­bar ist und kein Ersatz­re­fe­rent einge­setzt werden kann.

5.2 HFA infor­miert die Teilneh­mer unver­züg­lich über die Absage. Soweit gleich­wer­tige Ersatz­ver­an­stal­tun­gen am Stand­ort Karls­ruhe existie­ren und dort Teilneh­mer­plätze verfüg­bar sind, bietet HFA den Teilneh­mern an, an einer dieser Ersatz­ver­an­stal­tun­gen ohne zusätz­li­che Kosten teilzu­neh­men. Wird dem Teilneh­mer keine Ersatz­ver­an­stal­tung angebo­ten oder nimmt er eine solche nicht in Anspruch, erstat­tet HFA bereits bezahlte Veran­stal­tungs­kos­ten zurück.

5.3 HFA ist nicht verpflich­tet, neue Ersatz­ver­an­stal­tun­gen bestimm­ter Art und Güte zu schaf­fen oder für die Zukunft aufrechtzuerhalten.

5.4 HFA erstat­tet im Falle der Absage einer Veran­stal­tung keine darüber­hin­aus­ge­hen­den Kosten. Insbe­son­dere trägt sie nicht die Reise- und Unter­kunfts­kos­ten oder leistet Ersatz für entgan­gene Arbeitszeit.

5.5 HFA behält sich vor, Organi­sa­tion, Metho­dik, den Ort, die Zeit und die Referen­ten und den Inhalt von Veran­stal­tun­gen zu ändern, soweit der Kern der Veran­stal­tung nicht wesent­lich verän­dert wird. HFA kann die Veran­stal­tung insbe­son­dere nach Satz 1 ändern, wenn sie aufgrund gesetz­li­cher Anfor­de­run­gen oder staat­li­cher Anord­nun­gen im Zusam­men­hang mit der Ausbrei­tung von Infek­ti­ons­krank­hei­ten (z.B. die Corona-Pande­mie) nicht als Präsenz-veran­stal­tung statt­fin­den kann.

5.6 Falls HFA im Zuge der Verbrei­tung solcher Infek­ti­ons­krank­hei­ten manche Veran­stal­tun­gen als Online-Veran­stal­tung angebo­ten hat, hat der Teilneh­mer keinen Anspruch auf Aufrecht­erhal­tung der Veran­stal­tung als Online-Veran­stal­tung, wenn eine Einreise aus seinem Aufent­halts­land nach den Einrei­se­be­stim­mun­gen der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land vor Veran­stal­tungs­be­ginn wieder möglich ist.

 

6. Urheber­recht

Wir weisen darauf hin, dass Veran­stal­tungs­ma­te­ria­lien (insbe­son­dere Begleit­un­ter­la­gen, Grafi­ken, Bilder, Audio- und Video­ma­te­rial) der HFA und ihrer Vertre­ter unabhän­gig von ihrer Form urheber­recht­lich geschützt sind. Jede Verviel­fäl­ti­gung, Weiter­gabe an Dritte und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung ist nur mit Zustim­mung des Berech­tig­ten zulässig.

 

7. Haftung

7.1 HFA haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahrläs­si­gen Pflicht­ver­let­zung beruhen.

7.2 Für fahrläs­sig verur­sachte Sach- und Vermö­gens­schä­den haftet HFA nur, sofern wesent­li­che Vertrags­pflich­ten verletzt werden. Wesent­li­che Vertrags­pflich­ten sind solche, deren Erfül­lung den Vertrag prägen und auf die der Teilneh­mer vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf den vertrags­ty­pi­schen und vorher­seh­ba­ren Schaden. Die Haftung für fahrläs­sige Verlet­zun­gen des Lebens, des Körpers und der Gesund­heit bleibt unberührt.

7.3 Eine weiter­ge­hende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechts­na­tur des geltend gemach­ten Anspruchs – ausge­schlos­sen. Vorste­hende Haftungs­be­schrän­kun­gen bzw.-ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetz­lich zwingend vorge­schrie­bene verschul­dens­un­ab­hän­gige Haftung (z. B. gemäß Produkt­haf­tungs­ge­setz) oder die Haftung aus einer verschul­dens­un­ab­hän­gi­gen Garantie.

7.4 Soweit die Haftung nach 7.2 und 7.3 ausge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön­li­che Haftung der Angestell­ten, Arbeit­neh­mer, Vertre­ter, Organe und Erfül­lungs­ge­hil­fen von HFA.

7.5 Trotz größt­mög­li­cher Sorgfalt bei der Auswahl der Referen­ten und Dozen­ten, übernimmt HFA keine Haftung für den Inhalt der Veran­stal­tun­gen und der Begleit­un­ter­la­gen, insbe­son­dere hinsicht­lich der Aktua­li­tät, Richtig­keit und Vollstän­dig­keit. HFA übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände.

 

8. Foto- und Videoaufnahmen

8.1 Der Teilneh­mer willigt gemäß Art. 7 DSGVO in die Anfer­ti­gung und Verwer­tung von Foto- und Video­auf­zeich­nun­gen des Teilneh­mers im Rahmen der Veran­stal­tung ein. Der Teilneh­mer räumt HFA das Recht ein, diese Aufnah­men zu nutzen, zu verwer­ten und zu verbrei­ten. Sollten die Aufnah­men zu Werbe­zwe­cken verwen­det werden, holt HFA das Einver­ständ­nis des Teilneh­mers im Vorfeld geson­dert ein. Der Teilneh­mer kann seine Einwil­li­gung jeder­zeit widerrufen.

8.2 Den Teilneh­mern ist es nicht gestat­tet, ohne schrift­li­che Zustim­mung von HFA während der Veran­stal­tung Fotos, Tonband- oder Video­auf­nah­men anzufertigen.

 

9. Teilnah­me­be­schei­ni­gung und Teilnahmezertifikat

HFA stellt jedem Teilneh­mer, der an der gesam­ten Veran­stal­tung teilge­nom­men hat, im Anschluss eine Teilnah­me­be­stä­ti­gung aus.

 

10. Schluss­be­stim­mun­gen

10.1 Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfül­lungs­ort und ausschließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe.

10.2 Änderun­gen oder Ergän­zun­gen dieses Vertra­ges sind nur wirksam, wenn sie schrift­lich verein­bart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

10.3 Die Unwirk­sam­keit einzel­ner Regelun­gen dieses Vertrags lässt die Wirksam­keit der übrigen Regelun­gen unberührt. In diesem Fall verpflich­ten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelun­gen zu verstän­di­gen, die wirtschaft­lich dem inten­dier­ten Zweck der unwirk­sa­men Regelun­gen am nächs­ten kommen. Dies gilt entspre­chend für die Schlie­ßung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

10.4 Wenn Sie Verbrau­cher sind, haben Sie ergän­zend zu unseren allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ein Widerrufsrecht.

10.5 Diese Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind in Deutsch und Englisch verfasst. Nur der deutsche Vertrags­text ist bindend. Die engli­sche Überset­zung dient ausschließ­lich zu Informationszwecken.

 

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Wider­rufs­recht auszu­üben, müssen Sie uns (Hector Fellow Academy gGmbH, Schloss­platz 19, 76131 Karls­ruhe, Telefon: +49 (0)721 608–47880, E‑Mail: info@hector-fellow-academy.de) mittels einer eindeu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post versand­ter Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Wider­rufs­for­mu­lar verwen­den, das jedoch nicht vorge­schrie­ben ist.

Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mittei­lung über die Ausübung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

 

Wider­rufs­fol­gen

Wenn Sie diesen Vertrag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zahlun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, einschließ­lich der Liefer­kos­ten (mit Ausnahme der zusätz­li­chen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Liefe­rung als die von uns angebo­tene, günstigste Standard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spätes­tens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mittei­lung über Ihren Wider­ruf dieses Vertrags bei uns einge­gan­gen ist. Für diese Rückzah­lung verwen­den wir dasselbe Zahlungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­tion einge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück­lich etwas anderes verein­bart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzah­lung Entgelte berechnet.

 

Muster‐Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag wider­ru­fen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formu­lar aus und senden Sie es zurück.)

Hector Fellow Academy gGmbH
Schloss­platz 19
76131 Karls­ruhe
E‑Mail: info@hector-fellow-academy.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlos­se­nen Vertrag über den Kauf der folgen­den Waren (*)/die Erbrin­gung der folgen­den Dienstleistung

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

‐ Name des/der Teilnehmer(s)

‐ Anschrift des/der Teilnehmer(s)

- Unter­schrift des/der Teilnehmer(s)
(nur bei Mittei­lung auf Papier)

‐ Datum
______________________
(*) Unzutref­fen­des streichen.

 

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