Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.04.2025
Die folgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Hector Fellow Academy gGmbH (nachfolgend „HFA“) und dem Teilnehmer.
1. Anmeldung und Anmeldebestätigung
1.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien eine Vertragsurkunde unterzeichnet haben oder HFA eine Anmeldung schriftlich bestätigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt.
1.2 Eine Anmeldung zu Veranstaltungen hat schriftlich (E‑Mail, Fax oder postalisch) zu erfolgen.
1.3 Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Veranstaltung, behält sich HFA vor, ein Auswahlverfahren durchzuführen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen.
2.2 Der Teilnehmer kann per Überweisung oder per Kreditkarte bezahlen. Der Teilnehmer trägt dabei die Kreditkartenkosten.
2.3 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5 schuldet der Teilnehmer die Zahlung der Veranstaltungskosten auch dann, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnimmt.
2.4 Gerät der Teilnehmer in Verzug, so schuldet er Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB.
3. Eigentumsvorbehalt
Die HFA behält das Eigentum an den Lehrmaterialien, bis alle Zahlungsverpflichtungen durch die Teilnehmenden vollständig erfüllt wurden.
4. Rücktritt und Kündigung
4.1 Der/die Teilnehmende kann seine/ihre Buchung jederzeit stornieren. Macht der/die Teilnehmende von diesem Recht Gebrauch, so schuldet er/sie der HFA eine pauschale Stornogebühr gemäß den nachfolgenden Bestimmungen als Ausgleich für den Schaden, der der HFA dadurch entsteht, dass sie auf die Teilnahme des/der Teilnehmenden an der Veranstaltung vertraut hat:
4.1.1 Bei Veranstaltungen mit Prüfungen ist ein Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt 6–4 Wochen vor Beginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Veranstaltungskosten erhoben. Erfolgt der Rücktritt nach diesem Zeitraum, ist der/die Teilnehmende verpflichtet, die vollen Veranstaltungskosten zu zahlen.
4.1.2 Im Krankheitsfall reduziert sich die zu zahlende Stornogebühr pauschal auf 15 %, wenn der/die Teilnehmende ein ärztliches Attest vorlegt, das die Krankheit bestätigt. Alternativ kann der/die Teilnehmende in Absprache mit der HFA eine gleichwertige Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monate wählen und daran teilnehmen, sofern eine solche angeboten wird. In diesem Fall wird die Stornogebühr angerechnet.
4.1.3 Kann der/die Teilnehmende aufgrund von Einreisebestimmungen nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen (z. B. wegen fehlender Einreisegenehmigung), so wird er/sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungskosten befreit. Der/die Teilnehmende kann jedoch in Absprache mit der HFA eine gleichwertige Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der nächsten 12 Monate wählen und daran teilnehmen, sofern die HFA eine vergleichbare Veranstaltung anbietet.
4.2 Dem/der Teilnehmenden ist es gestattet nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschale Entschädigung gemäß den vorhergehenden Regelungen entstanden ist.
4.3 Die Stornogebühr entfällt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch die HFA. § 615 Satz 2 BGB bleibt von Ziffer 4.1 unberührt.
4.4 Das Widerrufsrecht bleibt von Ziffer 4.1 unberührt. Macht der/die Teilnehmende von seinem/ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, ist keine Stornogebühr zu zahlen.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die HFA liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Teilnehmende
• die Veranstaltung stört oder
• eine Urheberrechtsverletzung begeht.
4.6 Kündigt die HFA aus wichtigem Grund, erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für die Veranstaltung.
4.7 Übersteigen die bereits gezahlten Veranstaltungskosten den gemäß Ziffer 4.1 geschuldeten Betrag, so erstattet die HFA den überzahlten Betrag an den/die Teilnehmende(n).
4.8 Kündigungen und Rücktritte bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der HFA.
5. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch HFA
5.1 HFA kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
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die im Veranstaltungsangebot angegebene kostendeckende Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag noch nicht erreicht ist,
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falls keine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, wenn zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag weniger als fünf Teilnehmer angemeldet sind und
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der Referent der Veranstaltung nicht verfügbar ist und kein Ersatzreferent eingesetzt werden kann.
5.2 Die HFA informiert die Teilnehmenden umgehend über die Absage. Sofern innerhalb von 12 Monaten nach der Absage gleichwertige alternative Veranstaltungen am Standort Karlsruhe stattfinden und dort Teilnehmerplätze verfügbar sind, bietet die HFA den Teilnehmenden an, ohne zusätzliche Kosten an einer dieser Alternativveranstaltungen teilzunehmen.
Ist es der HFA nicht möglich, dem/der Teilnehmenden gemäß Abschnitt 5.2 eine solche Veranstaltung anzubieten, oder nimmt der/die Teilnehmende ein solches Angebot nicht wahr, erstattet die HFA unverzüglich alle bereits gezahlten Veranstaltungskosten.
5.3 HFA ist nicht verpflichtet, neue Ersatzveranstaltungen bestimmter Art und Güte zu schaffen oder für die Zukunft aufrechtzuerhalten.
5.4 HFA erstattet im Falle der Absage einer Veranstaltung keine darüberhinausgehenden Kosten. Insbesondere trägt sie nicht die Reise- und Unterkunftskosten oder leistet Ersatz für entgangene Arbeitszeit.
5.5 HFA behält sich vor, Organisation, Methodik, den Ort, die Zeit und die Referenten und den Inhalt von Veranstaltungen zu ändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. HFA kann die Veranstaltung insbesondere nach Satz 1 ändern, wenn sie aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder staatlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Infektionskrankheiten (z. B. die Corona-Pandemie) nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden kann.
5.6 Hat die HFA im Zuge der Ausbreitung entsprechender Infektionskrankheiten Veranstaltungen als Online-Events angeboten, so besteht kein Anspruch des/der Teilnehmenden auf Durchführung der Veranstaltung als Online-Event, sofern die Einreise aus seinem/ihrem Wohnsitzland gemäß den Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor Veranstaltungsbeginn möglich ist, und er/sie zuvor über die Möglichkeit der Umwandlung der Veranstaltung in eine Präsenzveranstaltung informiert wurde und dem zugestimmt hat.
6. Urheberrecht
Wir weisen darauf hin, dass Veranstaltungsmaterialien (insbesondere Begleitunterlagen, Grafiken, Bilder, Audio- und Videomaterial) der HFA und ihrer Vertreter unabhängig von ihrer Form urheberrechtlich geschützt sind. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und öffentliche Zugänglichmachung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten zulässig.
7. Haftung
7.1 HFA haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
7.2 Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet HFA nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für fahrlässige Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
7.3 Jegliche über die in diesem Vertrag vorgesehenen Regelungen hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, unabhängig von der rechtlichen Natur des geltend gemachten Anspruchs.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung im Rahmen einer verschuldensunabhängigen Garantie.
7.4 Soweit die Haftung nach 7.2 und 7.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von HFA.
7.5 Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Auswahl der Referenten und Dozenten, übernimmt HFA keine Haftung für den Inhalt der Veranstaltungen und der Begleitunterlagen, insbesondere hinsichtlich der Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. HFA übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände.
8. Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Der Teilnehmer willigt gemäß Art. 7 DSGVO in die Anfertigung und Verwertung von Foto- und Videoaufzeichnungen des Teilnehmers im Rahmen der Veranstaltung ein. Der Teilnehmer räumt HFA das Recht ein, diese Aufnahmen zu nutzen, zu verwerten und zu verbreiten. Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holt HFA das Einverständnis des Teilnehmers im Vorfeld gesondert ein. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen.
8.2 Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung von HFA während der Veranstaltung Fotos, Tonband- oder Videoaufnahmen anzufertigen.
9. Teilnahmebescheinigung und Teilnahmezertifikat
Die HFA stellt jedem Teilnehmenden, der an der gesamten Veranstaltung teilgenommen hat, eine Teilnahmebescheinigung aus. Bei Veranstaltungen, die mit einer KIT-Prüfung enden, stellt die HFA bei Bestehen der Prüfung eine Bescheinigung gemäß den Vorgaben des KIT aus.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsnormen ausländischer Rechtsordnungen. Erfüllungsort für die vertraglichen Verpflichtungen der HFA ist Karlsruhe.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Die Vorrangwirkung individueller Abreden gemäß § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
10.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Vertragslücken.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt von diesen Regelungen unberührt.
12. Rechtlich verbindliche Fassung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich der deutsche Vertragstext. Die englische Übersetzung dient lediglich Informationszwecken.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hector Fellow Academy gGmbH, Schlossplatz 19, 76131 Karlsruhe, Telefon: +49 (0)721 608–47880, E‑Mail: info@hector-fellow-academy.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster‐Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Hector Fellow Academy gGmbH
Schlossplatz 19
76131 Karlsruhe
E‑Mail: info@hector-fellow-academy.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
‐ Name des/der Teilnehmer(s)
‐ Anschrift des/der Teilnehmer(s)
- Unterschrift des/der Teilnehmer(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
‐ Datum
______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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